Das BSG hat am 04.06.2019 (Ausgabe 21) die Tätigkeit von Ärzten/innen auf Honorarbasis neu geregelt.
Damit Sie als Ärzte und Betreiber von Einrichtungen auf rechtlich korrekter Basis tätig sein können, haben wir 2019 die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragt und erstmalig erhalten.
Die beantragte Verlängerung wurde nun bis Januar 2025 durch die BfA erteilt. Damit können wir Ihnen die Nutzung diesen rechtssicheren Verfahrens auch weiterhin anbieten.